„Krank“ bedeutet nicht automatisch „arbeitsunfähig“!

Arbeitsfähigkeit trotz Krankheit: Tätigkeit entscheidend

Krank zu sein bedeutet nicht automatisch, arbeitsunfähig zu sein. Maßgeblich ist nicht die Diagnose selbst, sondern die Frage, ob und in welchem Umfang die Erkrankung die konkrete berufliche Tätigkeit beeinträchtigt. Arbeitsfähigkeit ist damit stets individuell und tätigkeitsbezogen zu beurteilen.

Ein anschauliches Beispiel liefert der Vergleich unterschiedlicher Berufe: Ein Handwerker mit einer Oberschenkelzerrung wird seine körperlich anspruchsvolle Arbeit in der Regel nicht ausüben können. Für eine überwiegend sitzende Bürotätigkeit stellt dieselbe Verletzung hingegen häufig kein Hindernis dar, sofern keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.

Diese Differenzierung spielt eine zunehmende Rolle in der Diskussion um flexible Arbeitsmodelle und moderne Krankheitsregelungen. Konzepte wie Teilkrankschreibungen oder angepasste Tätigkeiten zielen darauf ab, Beschäftigten eine Arbeit im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten zu ermöglichen, ohne die Genesung zu gefährden.

Entscheidend bleibt eine fachliche Einschätzung im Einzelfall. Sie muss sowohl die gesundheitliche Situation der betroffenen Person als auch die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigen.


Klare rechtliche und praktische Unterscheidung

1. Krank

  • Medizinischer Zustand (Erkrankung, Beschwerden).

  • Kann leicht, moderat oder schwer ausgeprägt sein.

  • Viele Krankheiten schließen Arbeit nicht zwingend aus (z. B. leichte Erkältung, Kopfschmerzen).

2. Arbeitsunfähig

  • Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn jemand
    seine konkrete berufliche Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausüben kann
    oder wenn die Arbeit die Krankheit verschlimmern würde.

  • In Deutschland wird Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt (AU-Bescheinigung).


Praktische Beispiele

Erkrankung Tätigkeit Arbeitsfähig?
Erkältung Büroarbeit oft ja
Erkältung Pflege / Kita häufig nein (Infektionsschutz)
Rückenschmerzen Schreibtischarbeit möglich
Rückenschmerzen Bauarbeit meist nein
Migräne jede Tätigkeit meist nein
Depression abhängig von Schwere & Job individuell

Rechtlicher Kernpunkt

  • Arbeitsunfähigkeit ist kein Gesundheitsurteil, sondern eine arbeitsbezogene Funktionsbewertung.

  • Zwei Personen mit derselben Krankheit können:

    • unterschiedlich arbeitsfähig sein

    • unterschiedlich lange arbeitsunfähig sein


Bezug zu „krank zur Arbeit gehen“

Wenn jemand krank, aber nicht arbeitsunfähig ist:

  • darf er rechtlich arbeiten

  • entscheidet oft Eigenverantwortung oder ärztlicher Rat

Wenn jemand arbeitsunfähig ist:

  • darf und soll er nicht arbeiten

  • Arbeiten trotz attestierter AU ist rechtlich problematisch