SPD, Grüne und Linke werfen der CDU derzeit medial lautstark vor, das Recht auf Teilzeit grundsätzlich abschaffen zu wollen. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz und unterschlägt wesentliche Details.
Tatsächlich fordert der Wirtschaftsflügel der CDU, die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), nicht die generelle Abschaffung von Teilzeitarbeit, sondern eine Einschränkung des pauschalen Rechtsanspruchs. Der Anspruch soll künftig nur dann bestehen, wenn eine besondere Begründung vorliegt, etwa bei der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder zur beruflichen Weiterbildung.

Ein entsprechender Antrag für den CDU-Bundesparteitag liegt dem Stern vor. Er trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Darin argumentiert die MIT, dass Teilzeit ohne sachlichen Grund angesichts des Fachkräftemangels problematisch sei.
MIT-Vorsitzende Gitta Connemann begründet den Vorstoß mit dem Hinweis, dass Sozial- und Entlastungsinstrumente für Ausnahmesituationen gedacht seien und nicht zum Regelfall werden dürften. Deutschland stehe vor einem erheblichen Arbeitskräfteengpass, weshalb vorhandene Arbeitskraft stärker genutzt werden müsse.
Aktuell gilt in Deutschland ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Teilzeit: Arbeitnehmer können ihn geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss der Arbeitgeber dem Wunsch zustimmen.
Der Vorstoß der CDU-Wirtschaftsunion würde dieses System nicht abschaffen, sondern differenzieren – ein Aspekt, der in der politischen Debatte bislang ausgeblendet wird.
