Wucher – 16 Euro für einen Liter Bier

KI generiert

Machen wir die Probe aufs Exempel. Das kleine Pils zu 4,80 Euro? Umgerechnet 16 Euro der Liter. Die Cola im 0,2er-Glas für 3,90? Knapp 20 Euro. Und das Viertel Wein zu neun Euro pendelt sich bei stolzen 36 Euro je Liter ein. Wer glaubt, das sei ein Auswuchs des Oktoberfests oder irgendeiner alpenländischen Eigenart, irrt. So sieht die Karte in Hamburg aus, in Leipzig, in Köln – und im Dorfwirtshaus dazwischen ebenso.

Erstaunlich ist nicht, dass diese Zahlen stimmen. Erstaunlich ist, wie viele Gäste sie nie zu Gesicht bekommen. Nicht weil sie das Dividieren verlernt hätten, sondern weil die Branche seit Generationen darauf baut, dass niemand den Taschenrechner zückt. Die einzige Angabe, die überhaupt Vergleiche zulässt, ist der Literpreis. Und ausgerechnet dieser Wert taucht auf keiner deutschen Getränkekarte auf.

Die kleine Portion als Tarnkappe

Das Prinzip dahinter ist von entwaffnender Einfachheit: Je kleiner das Glas, desto harmloser wirkt der Preis. Vier Euro achtzig fühlen sich an wie ein Schnäppchen, sechzehn Euro pro Liter nicht. Also schrumpfen die Gefäße im Gleichschritt mit den Preisen. Weingläser wanderten vielerorts von 0,2 auf 0,15 Liter herunter – bei gleichem, manchmal höherem Preis. Wer die Rechnung über die Menge dreht statt über die Ziffer, kassiert genau dort, wo der Gast nicht hinsieht.

Das Ausmaß ist beträchtlich. Seit 2020 zogen die Gastropreise um rund dreißig Prozent an, während die allgemeine Teuerung bei etwa der Hälfte lag. Beim Bier lag das Niveau 2025 fast fünfzig Prozent über dem von 2020. Ein simpler Kaffee kostet heute mancherorts vier statt knapp drei Euro. Gewiss, ein Teil davon ist echten Kosten geschuldet: Löhne, Energie, Miete, Einkauf. Das erklärt vieles. Es erklärt nur nicht, warum man dem Gast die Rechnung schuldig bleibt.

Ein Widerspruch, der ins Auge sticht

Hier wird es grundsätzlich. Im Einzelhandel ist der Grundpreis Vorschrift – neben dem Endpreis muss der Wert je Kilo oder Liter stehen, klar und lesbar. Deshalb prangt am Supermarktregal unter jeder Flasche das Kleingedruckte mit dem Euro-pro-Liter-Wert. Der Gesetzgeber hält diesen Vergleich für derart wichtig, dass er ihn erzwingt.

In der Gastronomie fällt diese Pflicht weg, weil Waren im Rahmen einer Dienstleistung von der Grundpreisangabe ausgenommen sind. Ein und dieselbe 0,33er-Flasche: Im Getränkemarkt braucht sie den Literpreis, drei Meter weiter am Stehtisch darf er sich in Luft auflösen.

Die eigentliche Pointe aber: Der Literpreis existiert längst – man zeigt ihn bloß nicht. Paragraf 6 des Gaststättengesetzes schreibt vor, dass ein alkoholfreies Getränk nicht teurer sein darf als das billigste alkoholische, und zwar berechnet auf den hochgerechneten Literpreis. Behörden prüfen das bei Kontrollen. Der Staat rechnet also die Karte auf den Liter hoch, um Wirte zu überwachen. Tut der Gast dasselbe, gilt er als knauserig. Diese Schieflage ist durch nichts zu begründen.

Die Forderung – und ihre Grenzen

Sie lautet schlicht: Der Literpreis gehört verpflichtend auf jede Getränkekarte, in gleicher Spalte, gleicher Schriftgröße wie der Portionspreis. Die Ausnahme für Gaststätten muss fallen.

Das ist kein Angriff auf die Preisfreiheit. Niemand verlangt Supermarktpreise – Bedienung, Personal und Spülküche kosten Geld, und dafür darf man zahlen. Wer nach dem Umrechnen weiter bestellt, entscheidet sich bewusst. Genau darum geht es: um Wissen statt Nebel. Der Aufwand? Eine einzige Division, einmal gerechnet, dann gedruckt.

Bis ein Gesetz kommt, liegt der Hebel beim Gast – und der wirkt bereits. Im Lokal sank der Bierabsatz 2025 deutlich stärker als im Handel; die zweite Runde bleibt einfach aus. Also: im Kopf auf den Liter hochrechnen, die zweite Runde weglassen, freundlich nachfragen. Wer diese Frage zwanzigmal am Abend hört, überdenkt seine Karte. Ein Preis ist kein Naturgesetz, sondern ein Angebot. Und Angebote muss man lesen dürfen.

Text: Svenski – mit KI Unterstützung