Politik
Ist Saskia Esken eine Gefahr für die Demokratie und sollte der Verfassungsschutz sie überwachen? Foto: KI-überarbeitetes Pressefoto von Anne Hufnagl

Saskia „undemokratisch“ Esken will uns den Mund verbieten

KI-Faktencheck: Teilweise stimmig – zur Begründung springen
Ein Kommentar von Redaktion NOWO1 mit KI-Unterstützung 3 Minuten Lesezeit

Warum Saskia Esken ein Fall für den Verfassungsschutz ist

Sie sitzen in der Regierung, aber sie führen sich auf wie die Gedankenpolizei! Der neueste Eklat um Ex-SPD-Chefin Saskia Esken (64) zeigt: Wer nicht spurt, wird markiert. Ihr Ziel: Der Podcaster Ben Berndt. Ihre Waffe: Die finanzielle Vernichtung. Hat diese Frau jedes Maß verloren?

Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang im Herzen unserer Demokratie. Der Podcaster Ben Berndt hat für seinen Kanal „ungeskriptet“ getan, was Journalismus ausmacht: Er hat geredet. Vier Stunden lang, ohne Filter, mit Björn Höcke. Man muss Höcke nicht mögen, man kann seine Thesen verabscheuen. Aber in einem freien Land muss es möglich sein, Fragen zu stellen, ohne dass danach die Existenz zertrümmert wird!

Doch genau das versucht Esken jetzt aus ihrem Berliner Elfenbeinturm heraus. Die Frau, deren SPD als Juniorpartner unter Kanzler Merz (CDU) ums politische Überleben kämpft, greift zur moralischen Peitsche. Ihre Forderung an die Wirtschaft: Schaltet keine Werbung mehr bei diesem Mann! Boykottiert ihn! Setzt ihn auf die „Blacklist“!

„Blacklisting“ – ein Wort wie ein Schlag in die Magengrube.

Man muss sich das einmal klarmachen: Eine Spitzenpolitikerin der Regierungspartei fordert Unternehmen auf, ein Medium finanziell auszutrocknen, weil ihr der Inhalt nicht passt. Das ist kein politischer Diskurs mehr, das ist moderner Tugendterror! Esken nutzt ihre verbliebene Macht, um Druck auf den Markt auszuüben. Die Botschaft: Wer dem „Faschisten“ eine Bühne bietet, dem drehen wir den Geldhahn zu.

Dabei ist die SPD selbst tief im Mediengeschäft verstrickt, hält Anteile an zahllosen Zeitungen. Aber wehe, ein unabhängiger Podcaster lässt die Leute mal vier Stunden lang selbst hinhören.

Diese Arroganz ist die wahre Gefahr für unsere Freiheit!

Esken, die Grünen und die Linken führen sich auf wie die selbsternannten Sittenwächter der Nation. Sie behandeln den deutschen Bürger wie ein unmündiges Kind, das man vor „bösen“ Worten schützen muss. Als wären wir zu dumm, uns beim Zuhören eine eigene Meinung zu bilden!

Wer zur wirtschaftlichen Jagd auf Medienvertreter bläst, nur weil ihm die Gäste nicht passen, der verlässt den Boden unseres Grundgesetzes. Unsere Verfassung lebt vom Streit, vom harten Schlagabtausch – nicht vom Ausknipsen des Gegners durch Werbe-Boykotte.

Eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz!

Wenn eine politische Elite beginnt, den Pluralismus als Bedrohung wahrzunehmen und mit Methoden der Existenzvernichtung operiert, dann rüttelt sie an den Grundpfeilern unserer Freiheit. Man muss sich fragen: Wer schützt uns eigentlich vor diesen „Rettern“ der Demokratie? Wer so offensiv die Pressefreiheit delegitimiert, der zeigt ein mehr als zweifelhaftes Verständnis von unserem Rechtsstaat.

Nicht der Podcaster gehört beobachtet, sondern die Politiker, die die Freiheit mit Füßen treten, um unliebsame Stimmen mundtot zu machen.

Die Freiheit stirbt leise, wenn Politiker anfangen, Listen zu schreiben. Saskia Esken hat mit ihrem Boykott-Aufruf eine rote Linie überschritten. Wer die Demokratie retten will, indem er die Meinungsfreiheit abschafft, der hat den Kompass längst verloren!

Text und Meinung: SVENSKI

Der KI-Faktencheck

Teilweise stimmig

Fazit: Der Anlass ist real: Saskia Esken kritisierte das Höcke-Interview bei „ungeskriptet“ und empfahl Werbekunden sinngemäß Blacklisting. Der Beitrag überzeichnet daraus aber eine Abschaffung der Meinungs- oder Pressefreiheit und lässt wichtige rechtliche und extremismusbezogene Einordnung aus.

Details anzeigen: 6 geprüfte Aussagen, Quellen und EinordnungDetails ausblenden

Daten und Fakten geprüft

  • Bestätigt:

    Saskia Esken war am 7. Mai 2026 Ex-SPD-Chefin und 64 Jahre alt. Bestätigt

    Der Bundestag nennt den 28. August 1961 als Geburtsdatum. Ihre SPD-Vorsitzzeit endete im Juni 2025; am 7. Mai 2026 war sie 64. Quelle: bundestag.de

  • Bestätigt:

    Die SPD regierte im Mai 2026 als kleinerer Partner unter Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU. Bestätigt

    Die Bundesregierung nennt Merz als Bundeskanzler und eine Koalition aus Union und SPD. Die Bundeswahlleiterin weist 2025 für CDU/CSU 208 Sitze und für die SPD 120 Sitze aus. Quelle: bundesregierung.de

  • Bestätigt:

    Ben Berndt führte bei „ungeskriptet“ ein rund vierstündiges Interview mit Björn Höcke. Bestätigt

    Mehrere Berichte beschreiben das Gespräch als vierstündig beziehungsweise viereinhalbstündig. Die Angabe „vier Stunden“ ist daher als gerundete Darstellung stimmig. Quelle: welt.de

  • Bestätigt:

    Esken rief Unternehmen dazu auf, Werbung bei „ungeskriptet“ zu blockieren, und sagte sinngemäß: „Blacklisting hilft.“ Bestätigt

    Welt und Tagesspiegel berichten, Esken habe Unternehmen empfohlen, Werbung im Umfeld des Podcasts abzustellen; zitiert wird „Ich sag’ mal: Blacklisting hilft.“ Quelle: tagesspiegel.de

  • Ungenau:

    Die SPD hält Anteile an zahllosen Zeitungen. Ungenau

    Die SPD-Holding ddvg verwaltet Medienbeteiligungen; ihre Liste nennt sechs Regionalverlage/Verlagsgruppen, darunter Madsack und Neue Westfälische. „Zahllos“ ist übertrieben, der Besitz von Medienanteilen stimmt aber. Quelle: ddvg.de

  • Falsch:

    Ein politischer Werbeboykott-Aufruf verlässt den Boden des Grundgesetzes und schafft die Meinungsfreiheit ab. Falsch

    Das Bundesverfassungsgericht sieht Boykottaufrufe im politischen Meinungskampf grundsätzlich von Art. 5 GG geschützt, solange keine Zwangsmittel wie schwere Nachteile oder Abhängigkeiten eingesetzt werden. Für Eskens Aufruf ist ein solcher Zwang nicht belegt. Quelle: servat.unibe.ch

Andere Sichtweisen

Der Kernanlass wird weitgehend korrekt beschrieben, aber rechtlich und politisch stark verkürzt. Es fehlen die Einordnung von Höcke/AfD durch Verfassungsschutz und Gerichte sowie die Tatsache, dass politische Boykottaufrufe nicht automatisch verfassungswidrig sind.

Machart

Der Text ist klar als Meinungsbeitrag erkennbar, arbeitet aber stark polemisch und vermischt Tatsachen, Unterstellungen und Werturteile. Begriffe wie „Gedankenpolizei“, „Tugendterror“ und „Existenzvernichtung“ sind zugespitzt, nicht belegt.

Automatisch erstellt von einer KI mit Websuche am 18. Oktober 2026. Der Check kann Fehler enthalten und ersetzt keine redaktionelle Prüfung. Meinungen und Wertungen werden nicht als richtig oder falsch bewertet. So prüfen wir

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