Helmut Schmidts frühe Abrechnung mit der Dienstleistungsgewerkschaft
Als Helmut Schmidt am 9. Januar 2002 in der Wochenzeitung Die Zeit einen Gastbeitrag unter der Überschrift „Ver.di schadet dem Gemeinwohl“ veröffentlichte, war dies mehr als eine tagespolitische Intervention. Der Text markierte einen grundlegenden Konflikt zwischen dem sozialdemokratischen Altbundeskanzler und der erst kurz zuvor gegründeten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – und er setzte einen Ton, der die deutsche Streikdebatte bis heute prägt.
Schmidt stellte gleich zu Beginn klar, dass er das Streikrecht nicht infrage stelle. Es sei, schrieb er, „ein unverzichtbarer Bestandteil unserer freiheitlichen Ordnung“. Doch dieses Recht kenne Grenzen. Arbeitskämpfe dürften nicht dort ansetzen, wo sie „die gesamte Bevölkerung treffen und dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügen“.
Kritik an Streiks im öffentlichen Bereich
Im Zentrum von Schmidts Argumentation stand die Streikpraxis im öffentlichen und staatsnahen Dienst. Wenn Verkehrsbetriebe, Flughäfen oder kommunale Einrichtungen bestreikt würden, träfen die Folgen nicht in erster Linie Arbeitgeber oder Staat, sondern Millionen Bürgerinnen und Bürger. „Wer lebenswichtige Dienstleistungen lahmlegt, schadet nicht dem Staat, sondern den Menschen“, schrieb Schmidt.
Besonders kritisch sah er Streiks an sogenannten neuralgischen Punkten des Alltags, an denen es keine Ausweichmöglichkeiten gebe. Dort, so sein Vorwurf, werde legitime Interessenvertretung zu einem Druckmittel gegen die Allgemeinheit. In einem zentralen Satz formulierte Schmidt: „Tarifautonomie ist kein Freibrief zur Erpressung der Gesellschaft.“
Staatsräson und Gemeinwohl
Der Beitrag spiegelte Schmidts politisches Selbstverständnis wider. Er argumentierte aus der Perspektive der Staatsräson: Ordnung, Funktionsfähigkeit und gesellschaftliche Stabilität standen für ihn über kurzfristigen tarifpolitischen Erfolgen. Arbeitskämpfe dürften nicht dazu führen, „dass das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates untergraben wird“.
Damit wurde auch die Distanz deutlich, die Schmidt zur neuen Dienstleistungsgewerkschaft empfand. Ver.di, 2001 aus mehreren Einzelgewerkschaften hervorgegangen, verstand sich als kämpferische Interessenvertretung eines oft unterbezahlten Dienstleistungssektors. Schmidt hingegen dachte in den Kategorien der alten Bundesrepublik: sozialpartnerschaftlich, maßvoll, staatstragend.
Reaktionen und bleibende Bedeutung
Die Reaktionen auf den Text fielen scharf aus. Gewerkschaftsvertreter warfen Schmidt vor, Beschäftigte im öffentlichen Dienst gegen die Bevölkerung auszuspielen und die strukturelle Schwäche vieler Dienstleistungsberufe zu verkennen. Unterstützung erhielt er hingegen aus wirtschaftsnahen und ordnungspolitischen Kreisen, die seine Warnung vor einer Überdehnung des Streikrechts teilten.
Mehr als zwei Jahrzehnte später wird der Satz „Verdi schadet dem Gemeinwohl“ regelmäßig zitiert, wenn Bahnstreiks, Flughafenausfälle oder Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst das Land belasten. Schmidts Beitrag vom 9. Januar 2002 bleibt damit ein frühes, prägendes Dokument der deutschen Streikdebatte – und Ausdruck eines politischen Denkens, das das Gemeinwohl stets über den Interessenkonflikt stellte.
Text: JOBWOCHE
