Berlin plant Enteignungen und ein Wahlrecht ohne Pass, Magdeburg hat den ersten AfD-Landtagspräsidenten, und der Bund sieht zu. Die demokratische Mitte verliert an Bindekraft, die Ränder gewinnen an Einfluss – nicht im Bund, sondern dort, wo es leichter geht: in den Ländern. Sechs Forderungen, bevor die Ränder den Staat unter sich aufteilen.
Deutschland hat ein Problem. Und dieses Problem heißt nicht nur AfD. Es heißt auch nicht nur Die Linke. Es heißt vor allem: eine politische Mitte, die immer weniger Menschen davon überzeugt, dass sie dieses Land noch entschlossen, vernünftig und zuverlässig regieren kann.
Während sich die etablierten Parteien in Ritualen der gegenseitigen Empörung erschöpfen, werden an den politischen Rändern längst neue Machtverhältnisse geschaffen.
Dabei müssen wir sauber unterscheiden: Eine sozialistische Wirtschaftspolitik ist nicht automatisch verfassungsfeindlich. Eine restriktive Migrationspolitik ebenso wenig. Auch radikale Forderungen können Teil einer demokratischen Auseinandersetzung sein. Die rote Linie verläuft dort, wo die Grundrechte, die Unabhängigkeit der Justiz, die Gleichheit vor dem Gesetz, die freie Opposition und die demokratischen Spielregeln selbst angegriffen werden.
Und genau diese rote Linie muss für alle gelten. Für Rechtsaußen. Für Linksaußen. Und selbstverständlich auch für die Parteien der politischen Mitte.
Zwei Wahlen, ein Befund
Zwei Landtagswahlen, sechs Wochen, ein Befund. Am 6. September holte die AfD in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent und 39 von 83 Sitzen, drei weniger als die absolute Mehrheit. Am 20. September wurde die Linke in Berlin mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung liegt in der Hauptstadt weder SPD noch CDU vorn.
Rechtsaußen gewinnt im Osten, Linksaußen in der Hauptstadt, und beide haben verstanden, was die Mitte noch nicht begriffen hat: Man braucht im Bund keine Mehrheit, um dieses Land umzubauen. Ein Bundesland reicht.
Berlin: Das Sondierungspapier ist eine Bauanleitung
Das Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD heißt „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“. Man sollte es nicht als Wohnungspolitik lesen, sondern als Bauanleitung.
Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen sollen alles oberhalb dieser Schwelle abgeben, rund 160.000 Wohnungen von fünf Unternehmen, die Entschädigung gedeckelt auf 16 Milliarden Euro. Vonovia allein bewertet seine 138.000 Berliner Wohnungen mit 23,5 Milliarden. Der Deckel liegt also mit Absicht unter dem Wert. Private Vermieter sollen per Gesetz einen Teil ihrer frei werdenden Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben müssen. Und ein Land, dem perspektivisch fünf Milliarden Euro im Haushalt fehlen, kündigt mindestens 400 Millionen Euro neue Steuern und Gebühren an, jedes Jahr, ohne zu sagen welche.
Fairerweise gehört dazu: Das Papier enthält auch Neubauziele, und Neubauten sind von der Vergesellschaftung ausgenommen. Am Kern ändert das nichts. Der Neubau ist eine Absicht, die Vergesellschaftung ein Gesetzesvorhaben mit Termin.
Natürlich hat Berlin ein massives Wohnungsproblem. Natürlich sind steigende Mieten für viele Menschen längst eine existenzielle Belastung. Aber produziert die Übertragung bestehender Wohnungen in öffentliche Hand auch nur eine einzige zusätzliche Wohnung? Nein. Sie verändert die Eigentumsverhältnisse, schafft aber keinen neuen Quadratmeter Wohnraum – und bindet Milliarden, die für Neubau, Infrastruktur und schnellere Genehmigungen gebraucht würden.
Verfassungswidrig ist eine Vergesellschaftung deshalb noch nicht. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt sie ausdrücklich, gegen Entschädigung. Die Frage ist eine politische: Soll eine einzelne Landesregierung über Eigentum in dieser Größenordnung entscheiden, ohne dass der Bund mitredet?
Eigentum verpflichtet. Aber Eigentum verdient auch Schutz vor einer Politik, die im privaten Besitz großer Vermögenswerte bereits das eigentliche Problem sieht.
Dann der Satz, der aus dem Mietenstreit eine Systemfrage macht: Die drei Parteien wollen sich für ein Wahlrecht auf Bezirks- und Landesebene für alle einsetzen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, unabhängig vom Pass.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 entschieden, dass das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, das deutsche Staatsvolk ist. Berlin weiß das. Deshalb steht im Papier die Formel „im Rahmen unserer Kompetenzen“. Übersetzt: Wir dürfen es nicht, wir wollen es trotzdem, und wir bearbeiten den Bund so lange, bis es geht.
Es ist legitim, über die politische Beteiligung langjährig hier lebender Menschen zu diskutieren. Nicht akzeptabel ist ein demokratischer Flickenteppich, in dem grundlegende Wahlrechtsfragen zum Instrument landespolitischer Koalitionsarithmetik werden. Wer das Wahlvolk per Sondierungspapier neu definiert, verhandelt nicht über Mieten. Er verhandelt über den Staat.
Steffen Krach hat Enteignungen im Wahlkampf kategorisch abgelehnt. Jetzt steht sein Name unter diesem Papier, am Montag entscheidet sein Landesvorstand. Die SPD hat in Berlin 12,1 Prozent geholt, das schlechteste Ergebnis ihrer Geschichte in dieser Stadt, ein einziges Direktmandat. Eine Partei in diesem Zustand macht keine Politik mehr. Sie hält sich fest, an wem auch immer.
Und das Umfeld der Wahlsiegerin: Auf der Wahlparty der Neuköllner Linken erschien Clan-Chef Issa Remmo. Nicht eingeladen, sagt Elif Eralp, und wieder hinausgeschickt. Mag sein. Dass er überhaupt kam, zeigt, wo er sich willkommen fühlt. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ferat Koçak ließ danach seine Parlamentsfunktionen ruhen. Der Zentralrat der Juden warnte vor einer Regierungsbeteiligung der Linken. Diese Partei soll das Rote Rathaus übernehmen.
Magdeburg: Ein Münzwurf mit Verfassungsrang
In Sachsen-Anhalt ist das Bild spiegelverkehrt und nicht weniger ernst. Die CDU gewann keinen einzigen Wahlkreis, zum ersten Mal zog kein CDU-Abgeordneter mit Direktmandat in den Landtag ein, Ministerpräsident Sven Schulze verlor seinen eigenen Wahlkreis an die AfD. Ein Land, in dem die CDU seit 2002 den Ministerpräsidenten stellt, ist an einem Sonntag gekippt.
Am 6. Oktober wählte der Landtag mit Tobias Rausch den ersten AfD-Landtagspräsidenten der Bundesrepublik. Ulrich Siegmund will sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen. In den ersten beiden Wahlgängen braucht er 42 Stimmen, er hat 39. Scheitern beide, stimmt der Landtag zunächst über seine Auflösung ab. Findet sich dafür keine Mehrheit, folgt der dritte Wahlgang, und dort genügt nach Artikel 65 der Landesverfassung, mehr Ja- als Nein-Stimmen zu bekommen. Enthaltungen zählen nicht. Jeder leere Stuhl senkt die Hürde.
Ob Sachsen-Anhalt einen Regierungschef aus einer Partei bekommt, die der Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft, hängt davon ab, ob an einem Dezembertag mindestens 39 Abgeordnete der anderen Fraktionen im Saal sitzen und Nein sagen. Wer fehlt oder sich enthält, hilft Siegmund. Das ist kein Schutzmechanismus. Das ist ein Münzwurf mit Verfassungsrang.
Mit 39 von 83 Sitzen hält die AfD mehr als ein Drittel der Mandate. Verfassungsänderungen laufen in Magdeburg ohne sie nicht mehr. Und das BSW lehnt eine Koalition mit der AfD zwar ab, stimmt aber bei einzelnen Vorstößen mit ihr, etwa am 14. Oktober gegen die deutsche Militärhilfe für die Ukraine – ein Thema, für das der Landtag nicht einmal zuständig ist. Das Signal ist trotzdem unübersehbar.
Eine Demokratie muss Wahlergebnisse respektieren. Sie darf aber niemals zulassen, dass politische Mehrheiten die Regeln abschaffen, unter denen sie selbst gewählt wurden. Ein Landtagspräsident ist nicht der verlängerte Arm seiner Partei, und eine Landesregierung darf ihre Mehrheit nicht nutzen, um Opposition, Medien oder unabhängige Kontrollinstanzen zu schwächen. Das gilt für einen AfD-Ministerpräsidenten ebenso wie für jeden anderen.
Die Demokratie muss auch jene aushalten, die sie scharf kritisieren. Sie muss sich aber gegen jene verteidigen, die ihre Grundordnung beseitigen wollen.
Der Föderalismus als Einfallstür
Beide Fälle haben denselben Kern. Der Föderalismus, gebaut als Schutz gegen Machtkonzentration, ist zur Einfallstür geworden. Wer im Bund keine Mehrheit bekommt, holt sie sich in einem Land und probiert dort aus, was später für alle gelten soll. Sechzehn Wahlrechte, sechzehn Einbürgerungspraxen, sechzehn Polizeien, sechzehn Verfassungsschutzämter. Für die Ränder ist das kein Hindernis. Es ist ein Angebot.
Föderalismus bleibt ein wichtiger Schutz vor zentralisierter Macht. Aber er darf kein Vorwand für staatliche Handlungsunfähigkeit sein. Warum können kriminelle Netzwerke bundesweit agieren, während die Ermittlungen gegen sie an jeder Landesgrenze in eine neue Zuständigkeit wechseln? Warum hängt die Zahl der Polizisten an der Haushaltslage eines Landes?
Und der Bund? Er ist genau dort blockiert, wo es zählt. Seit der Bundestagswahl 2025 halten AfD und Linke zusammen 216 von 630 Sitzen, mehr als ein Drittel. Jede Grundgesetzänderung braucht die Stimmen der einen oder der anderen. Die Ränder haben also längst ein Veto über die Verfassung. Was dem Bund bleibt, ist die einfache Mehrheit und das, was das Grundgesetz ihm heute schon erlaubt. Das ist mehr, als die Bundesregierung bisher genutzt hat.
Sechs Forderungen an den Bund
1. Wer wählt, entscheidet das Grundgesetz, nicht ein Sondierungspapier. Ein Wahlrecht ohne deutschen Pass gibt es nicht im Landtag. Die einzige Ausnahme gilt für EU-Bürger: Sie wählen in den Kommunen – in Berlin also in den Bezirken – und bei der Europawahl mit, weil Grundgesetz und Europarecht das ausdrücklich vorsehen. Für alle anderen gilt: ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht. Die Bundesregierung muss jede Bundesratsinitiative für ein Wahlrecht nach Aufenthaltsdauer abräumen und jedes Landesgesetz, das es trotzdem versucht, am Tag seiner Verkündung per Normenkontrolle nach Karlsruhe tragen. Wer mitentscheiden will, kann Deutscher werden. Das ist keine Hürde. Das ist der Vertrag.
2. Einbürgerung in Bundeshand. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist Bundesrecht, vollzogen wird es von sechzehn Ländern mit sechzehn Maßstäben, und ob ein Antrag in Monaten oder in Jahren entschieden wird, hängt vom Wohnort ab. Der Bund kann nach Artikel 87 Grundgesetz per einfachem Gesetz ein Bundesamt für Einbürgerung schaffen, so wie es das Bundesamt für Migration längst gibt. Ein Verfahren, eine Prüfung von Sprache, Lebensunterhalt und Verfassungstreue, eine Akte. Integration ist keine Einbahnstraße: Deutschland darf die Anerkennung seiner Grundwerte verlangen und muss im Gegenzug einen verlässlichen, diskriminierungsfreien Weg zur Staatsangehörigkeit bieten. Wer Deutscher wird, wird es nach einem Maßstab, nicht nach Postleitzahl.
3. Clankriminalität wird Bundessache. Die Großfamilien arbeiten über Landesgrenzen hinweg, die Ermittlungszuständigkeit der Landespolizei endet an ihnen. Einen Flüchtigen darf sie über die Grenze verfolgen. Ein Netzwerk aber über Monate in drei Ländern auszuermitteln, läuft über Abstimmungen, Amtshilfe und gemeinsame Ermittlungsgruppen – möglich, aber mühsam. Organisierte Clankriminalität gehört in die Ermittlungszuständigkeit des Bundeskriminalamts, wie sie das BKA beim internationalen Drogenhandel schon hat. Ein Absatz im BKA-Gesetz genügt. Dazu die konsequente Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft, bundesweit nach einem Muster – Geldwäsche darf kein Geschäftsmodell bleiben. Nicht die Herkunft macht einen Menschen zum Kriminellen, die Straftat macht ihn zum Täter. Dass ein Clan-Chef auf der Wahlparty der künftigen Berliner Regierungspartei auftaucht, ist der beste Beweis, dass dieses Land diese Aufgabe allein nicht erledigen wird.
4. Keine Vergesellschaftung ohne den Bund. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 15 Grundgesetz gibt dem Bund die Gesetzgebung für die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum. Er hat sie noch nie genutzt. Eine Grundgesetzänderung braucht es dafür nicht, wohl aber eine gute Begründung: Nach Artikel 72 Absatz 2 darf der Bund hier nur regeln, wenn eine bundeseinheitliche Lösung zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Bei Eingriffen in Milliardenhöhe, die Investoren bundesweit verunsichern, lässt sich das begründen – Karlsruhe wird es trotzdem prüfen. Der Inhalt: Vergesellschaftung nur gegen Entschädigung zum Verkehrswert, nur mit Genehmigung des Bundes, nur wenn kein milderes Mittel Wohnungen schafft. Hält ein solches Gesetz, hat Berlins Plan keine Grundlage mehr, denn wo der Bund seine Gesetzgebung nutzt, können die Länder nichts Abweichendes regeln. Berlin will sein Vergesellschaftungsgesetz Mitte 2028 vorlegen. Der Bund hat also anderthalb Jahre. Er sollte sie nicht brauchen.
5. Eine Polizei, ein Mindeststandard. Wie viele Polizisten auf 100.000 Einwohner kommen, entscheidet heute der Kassenstand eines Landesfinanzministers. Baden-Württemberg trägt seit Jahren die rote Laterne, Berlin liegt bei mehr als dem Doppelten. Bund und Länder müssen eine verbindliche Mindestpolizeidichte vereinbaren, die der Bund mitfinanziert. Innere Sicherheit ist kein Landesprodukt mit regionaler Qualität.
6. Der Verfassungsschutz beobachtet Bestrebungen, nicht Parteibücher. Jede Partei und jede extremistische Strömung muss nach denselben gesetzlichen Kriterien beurteilt werden – ohne politische Schonräume, aber auch ohne politische Vorverurteilung. Gemessen daran gehört die Linke als Gesamtpartei unter Beobachtung des Bundesamts – nicht nur die Kommunistische Plattform und die anderen Zusammenschlüsse, auf die sich Bund und Länder bisher beschränken. Eine Partei, deren Spitzenkandidatin jahrelang passives Mitglied der Roten Hilfe war, laut Berliner Verfassungsschutz der größten linksextremistischen Organisation der Stadt, muss sich diese Prüfung gefallen lassen. Wohlgemerkt: Vergesellschaftung ist durch Artikel 15 gedeckt und für sich kein Anhaltspunkt. Es geht um die Nähe zu extremistischen Strukturen, nicht um Wirtschaftspolitik. Und die SPD? Für sie gilt derselbe Maßstab: Wo es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, wird geprüft. Niemand ist durch Tradition geschützt.
Parteibücher dürfen weder Schutzschilde noch Verdachtsbeweise sein.
Unsere Demokratie stirbt nicht an zu viel Streit, sondern an zu wenig Vertrauen
Die vielleicht größte Gefahr liegt nicht allein in den politischen Rändern. Sie liegt in der wachsenden Resignation derjenigen, die früher darauf vertraut haben, dass Deutschlands demokratische Institutionen funktionieren.
Marode Schulen. Überlastete Verwaltungen. Langwierige Gerichtsverfahren. Wohnungsnot. Wirtschaftliche Unsicherheit. Fehlende Infrastruktur. Das sind keine Nebenschauplätze. Das sind die Probleme, an denen sich entscheidet, ob die Bürger dem demokratischen Staat weiterhin vertrauen.
Wer die AfD politisch zurückdrängen will, muss die Probleme lösen, von denen sie profitiert. Wer linksextremen Kräften keinen Einfluss überlassen will, muss soziale Ungerechtigkeit bekämpfen, ohne wirtschaftliche Freiheit zum Feindbild zu erklären. Deutschland braucht keinen Staat, der gegenüber Andersdenkenden härter wird. Deutschland braucht einen Staat, der gegenüber Rechtsbrechern konsequenter und gegenüber seinen Bürgern verlässlicher wird.
Die Mitte muss nur wollen
Nichts davon braucht eine Grundgesetzänderung, auch wenn Karlsruhe jeden Schritt prüfen wird. Alles davon braucht eine Mitte, die aufhört, sich für ihre eigene Existenz zu entschuldigen.
Die Berliner SPD kann am Montag Nein sagen. Die CDU in Sachsen-Anhalt kann im Dezember im Saal bleiben und geschlossen gegen Siegmund stimmen, denn wer den Saal verlässt, wählt ihn mit. Und die Bundesregierung kann noch in diesem Winter ein Vergesellschaftungsgesetz, ein Bundesamt für Einbürgerung und eine BKA-Zuständigkeit für Clans einbringen, mit den Mehrheiten, die sie hat.
Brandmauern baut man nach beiden Seiten. Wer nur eine baut, steht im Freien.



Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten.