Molotowcocktails auf Polizisten, geplünderte Geschäfte, verletzte Beamte. Deutschland erlebt eine Nacht der Gewalt. Und wieder verspricht die Politik Konsequenzen. Doch die Gesetze dafür gibt es längst. Was fehlt, ist der Beweis, dass sie auch konsequent durchgesetzt werden.
Frankfurt: Erst flogen Steine, dann wurden Geschäfte geplündert
Frankfurt, Samstagabend. Die Zeil, eine der bekanntesten Einkaufsstraßen Deutschlands, wird zum Schauplatz schwerer Ausschreitungen.
Scheiben splittern. Vermummte dringen in Geschäfte ein. Turnschuhe werden gestohlen. Ein Waffenfachgeschäft wird attackiert. Die Polizei kann zwei Waffen aus dem Geschäft sicherstellen. Auf Einsatzkräfte fliegen sogar Molotowcocktails.
Wasserwerfer, gepanzerte Fahrzeuge, schließlich das SEK. Mehr als 1.000 Polizisten sind im Einsatz, um die Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Und das mitten in Deutschland. Nicht in einem Kriegsgebiet. Nicht irgendwo, wo längst alle staatlichen Strukturen zusammengebrochen sind. Sondern auf einer deutschen Einkaufsmeile.
Auch anderswo eskaliert die Gewalt.
In Köln werden Polizisten mit Flaschen und Fahrrädern attackiert. In Hamburg brennen Barrikaden, Wasserwerfer müssen eingesetzt werden. In Stuttgart registriert die Polizei rund 50 Straftaten und fünf verletzte Beamte. In Berlin werden bei einem eigenständigen Abendprotest 27 Polizisten leicht verletzt, 56 Menschen vorübergehend festgenommen.
Wer jetzt von ausgelassener Jugendkultur oder ein bisschen übermütigem Protest redet, verkennt den Ernst solcher Ereignisse.
Natürlich haben Zehntausende junge Menschen am Samstag friedlich demonstriert. Für bessere Schulen, bezahlbares Wohnen und eine lebenswerte Zukunft. Das ist ihr gutes Recht.
Aber wer mit Brandsätzen auf Polizisten wirft, demonstriert nicht. Wer Geschäfte plündert, protestiert nicht. Wer Passanten und Einsatzkräfte angreift, übt keine demokratische Freiheit aus. Er begeht Straftaten.
Und genau hier beginnt das Versagen, über das wir reden müssen.
Frankreich war die Warnung. Deutschland hatte sie vor Augen.
Dass Jugendproteste von gewaltbereiten Gruppen unterwandert werden können, ist seit Wochen bekannt.
In Frankreich begannen Mitte September Schülerproteste gegen Lehrermangel und marode Schulen. Daraus entwickelte sich eine landesweite Protestbewegung. Immer wieder kam es zu massiven Ausschreitungen, Angriffen auf Polizeikräfte und Plünderungen. Euronews berichtete Mitte Oktober von mehr als 2.000 verwüsteten Geschäften.
Die Bilder gingen durch Europa.
Und Deutschland? Hier waren die Protesttermine längst bekannt. Die Polizei bereitete sich vielerorts intensiv vor. Die Sicherheitsbehörden sahen zunächst keine konkreten Hinweise auf geplante Ausschreitungen dieses Ausmaßes.
Das ist ein Unterschied, der wichtig ist.
Denn niemand kann verlangen, dass die Polizei jeden einzelnen Gewalttäter im Voraus erkennt. Aber man darf sehr wohl fragen, ob die Vorbereitung an allen Orten ausgereicht hat.
Warum konnten Randalierer überhaupt Geschäfte plündern? Warum gelang es gewalttätigen Gruppen, friedliche Proteste teilweise zu überlagern? Und wie soll das beim nächsten Mal verhindert werden?
Das sind keine Fragen gegen unsere Polizei. Es sind Fragen an diejenigen, die für ihre Ausstattung, ihre Einsatzkonzepte und die politische Verantwortung zuständig sind.
Die Strafgesetze sind kein Wunschzettel!
Jetzt kommt das eigentlich Erschütternde.
Deutschland braucht kein völlig neues Strafrecht, um gegen solche Täter vorzugehen.
Es ist bereits alles da.
Paragraf 125a Strafgesetzbuch: Besonders schwerer Landfriedensbruch. Für entsprechende Taten, etwa Plünderungen im Rahmen eines Landfriedensbruchs, sieht das Gesetz bei Erwachsenen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor.
Paragraf 114: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Und wer einen Molotowcocktail auf einen Polizisten schleudert, muss je nach Umständen und nachweisbarem Vorsatz mit Ermittlungen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung oder sogar eines versuchten Tötungsdelikts rechnen.
Das sind keine Bagatellen.
Auch Vermummungsverbote und polizeiliche Befugnisse zur Unterbindung von Gewalt existieren längst.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Welche neuen Strafen können wir morgen ankündigen?
Sie lautet: Wie schnell werden Täter identifiziert, angeklagt, verurteilt – und wie zuverlässig werden Urteile vollstreckt?
Denn ein Strafrahmen von zehn Jahren beeindruckt niemanden, der davon überzeugt ist, dass er ohnehin nicht erwischt wird.
Und auch das Jugendstrafrecht darf nicht zur politischen Ausrede werden. Es erlaubt bei schweren Straftaten ausdrücklich Jugendstrafen. Sozialstunden sind keineswegs die zwangsläufige Antwort auf Gewalt.
Wer bewusst schwere Straftaten begeht, muss mit einer spürbaren strafrechtlichen Reaktion rechnen. Auch mit 17, 18 oder 20 Jahren.
Nicht irgendwann. Sondern möglichst zeitnah, in einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Abschiebungen: Die Zahlen passen nicht zur harten Rhetorik
Und dann ist da noch die Migrationspolitik.
Seit Jahren wird über kriminelle Ausländer diskutiert. Über Ausweisungen, Abschiebungen und Menschen, die trotz schwerer Straftaten in Deutschland bleiben.
Die Gesetze kennen bereits Ausweisungsmöglichkeiten. Paragraf 53 des Aufenthaltsgesetzes regelt die Ausweisung bei einer entsprechenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Paragraf 54 legt fest, wann das öffentliche Interesse an einer Ausweisung schwer oder besonders schwer wiegt.
Allerdings verlangt das Gesetz eine Prüfung des Einzelfalls. Auch internationale Schutzpflichten gelten weiter.
Das ist rechtsstaatlich richtig.
Aber der Rechtsstaat verlangt nicht nur eine sorgfältige Entscheidung. Er verlangt auch, dass rechtmäßige Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden.
Und hier lohnt sich der Blick auf die Zahlen:
Im ersten Halbjahr 2025 wurden 11.807 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Im ersten Halbjahr 2026 waren es nur noch 9.663.
Ein Rückgang um rund 18 Prozent.
Während die Politik einen immer härteren Kurs ankündigt, geht die Zahl der tatsächlichen Abschiebungen zurück.
Wie passt das zusammen?
Natürlich beweist die Statistik allein noch kein behördliches Versagen. Nicht jede ausreisepflichtige Person kann unmittelbar abgeschoben werden. Es gibt rechtliche und praktische Hindernisse.
Aber genau deshalb schuldet die Politik Antworten: Wo scheitern Rückführungen? An fehlenden Dokumenten? An mangelnder Kooperation von Herkunftsstaaten? An überlasteten Behörden? Oder an Entscheidungen, die nicht konsequent umgesetzt werden?
Und bei den Randalierern dieser Nacht muss zunächst festgestellt werden, wer sie überhaupt sind. Alter, Vorstrafen, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus gehören zu einer sachlichen Aufarbeitung – soweit sie rechtlich veröffentlicht werden dürfen.
Wer deutscher Staatsbürger ist, unterliegt dem deutschen Strafrecht. Wer keinen deutschen Pass besitzt, kann nach schweren Straftaten zusätzlich ausweisungsrechtliche Konsequenzen tragen.
Nicht die Herkunft muss über Schuld entscheiden. Die Tat muss Konsequenzen haben.
„Wir schaffen das“ – elf Jahre später zählen die Ergebnisse
2010 veröffentlichte Thilo Sarrazin sein Buch „Deutschland schafft sich ab“. 2015 sagte Angela Merkel ihren berühmten Satz: „Wir schaffen das.“
Seitdem streitet Deutschland über Integration, Zuwanderung und staatliche Kontrolle.
Doch weder Sarrazins Warnungen noch Merkels Versprechen ersetzen eine nüchterne Bilanz.
Wie erfolgreich gelingt Integration tatsächlich? Wie werden rechtsstaatliche Regeln vermittelt? Wie konsequent wird reagiert, wenn Menschen schwere Straftaten begehen?
Und warum muss das Thema immer wieder erst nach spektakulären Gewalttaten auf die politische Tagesordnung?
Integration kann keine Einbahnstraße sein. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss unsere Gesetze respektieren. Und wer die Gesetze vorsätzlich schwer verletzt, muss die vorgesehenen Konsequenzen tragen.
Das ist keine Frage von links oder rechts.
Das ist die Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaates.
Berlin: Ausgerechnet jetzt streitet die Linke über Antisemitismus und Clans
Während die Ereignisse in Frankfurt Deutschland erschüttern, fällt in Berlin eine politische Entscheidung.
Die Linke, mit 25,7 Prozent Wahlsiegerin der Abgeordnetenhauswahl, stimmt am Samstag für Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen. Elif Eralp will Regierende Bürgermeisterin werden.
Doch die Debatten über Antisemitismus und Verbindungen zur organisierten Kriminalität überschatten die Regierungsbildung.
Vor dem Parteitag demonstrieren Kritiker unter dem Motto „Gewählt für Palästina. Verraten für den Senat“. Innerhalb der Partei gibt es Widerstand gegen Vereinbarungen zum Schutz jüdischen Lebens und zum Umgang mit organisierter Kriminalität.
Dabei ist gerade letzteres Thema längst keine theoretische Debatte mehr. Der Besuch eines bekannten Clan-Chefs bei einer Neuköllner Linken-Wahlparty löste im September erhebliche Kritik aus. Eralp erklärte, der Mann sei nicht eingeladen gewesen und wieder hinausgeschickt worden.
Die drei möglichen Koalitionspartner haben sich inzwischen auf gemeinsame Grundsätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und zum Schutz jüdischen Lebens verständigt.
Gut. Doch Papier ist geduldig.
Wer Berlin regieren will, muss zeigen, dass diese Vereinbarungen mehr sind als die Eintrittskarte zum Roten Rathaus.
Das gilt für die Linke genauso wie für SPD und Grüne.
Bundeskanzler Friedrich Merz warnt vor einer Zusammenarbeit mit der Linken. Eine alternative Mehrheit aus CDU, SPD und Grünen wäre rechnerisch möglich.
Über die politische Richtung Berlins wird man streiten können. Über die Verpflichtung, Antisemitismus und organisierte Kriminalität zu bekämpfen, sollte es keinen Zweifel geben.
Keine neuen Sonntagsreden. Ergebnisse!
Was muss jetzt geschehen?
Die Strafverfolgungsbehörden müssen die schweren Angriffe vollständig aufklären. Beweismaterial muss gesichert, Täter müssen identifiziert und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Gerichte brauchen die Möglichkeit, auch umfangreiche Verfahren zügig und sorgfältig abzuschließen.
Bei ausländischen Straftätern müssen die zuständigen Behörden prüfen, welche Ausweisungs- und Rückführungsmaßnahmen das geltende Recht ermöglicht. Wo schwere Straftaten eine Ausweisung rechtfertigen und eine Abschiebung zulässig und durchführbar ist, darf der Vollzug nicht an vermeidbarer Bürokratie scheitern.
Herkunftsstaaten, die ihre eigenen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, müssen sich kritischen Fragen zur Zusammenarbeit stellen.
Und Innenminister, Regierungschefs und Parteivorsitzende sollten weniger über die nächste Verschärfung reden und mehr darüber, was aus den bereits bestehenden Vorschriften tatsächlich wird.
Der Bürger braucht keine hundertste Ankündigung des harten Durchgreifens. Er braucht die Gewissheit, dass der Staat ihn schützt.
Dazu gehört auch der Schutz friedlicher Demonstranten vor Gewalttätern, die ihre Veranstaltungen für eigene Zwecke missbrauchen.
Am 20. November sind weitere Jugendproteste angekündigt.
Wieder werden viele junge Menschen friedlich auf die Straße gehen wollen. Wieder werden die Sicherheitsbehörden vor der Aufgabe stehen, dieses Grundrecht zu schützen und zugleich Gewalttaten zu verhindern.
Die Krawallnacht vom 31. Oktober muss dafür ausgewertet werden. Offen, gründlich und ohne politische Scheuklappen.
Denn Demokratie zeigt ihre Stärke nicht nur darin, dass sie Protest aushält.
Sie zeigt sie auch darin, dass sie Gewalt Grenzen setzt.
Die Gesetze dafür sind da.
Jetzt muss der Staat beweisen, dass er auch den Mut und die Mittel hat, sie durchzusetzen.



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