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Mit dem Zweiten sieht man schlechter

KI-Faktencheck: Überwiegend stimmig – zur Begründung springen
Ein Kommentar von Redaktion NOWO1 mit KI-Unterstützung 3 Minuten Lesezeit

Warum die Abschaffung des ZDF kein Tabu sein darf

Reformieren reicht nicht mehr – warum die Abschaffung des ZDF kein Tabu sein darf

Ein öffentlich-rechtlicher Sender lebt von einem einzigen Kapital: Vertrauen. Das ZDF, jährlich mit Milliarden aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, verspielt genau dieses Kapital – und zwar nicht durch einzelne Ausrutscher, sondern durch ein Muster. Fehler passieren, Korrekturen kommen erst unter öffentlichem Druck, Konsequenzen gibt es so gut wie nie. Wer Zwangsgebühren kassiert, müsste sich an einem höheren Standard messen lassen als jedes Privatmedium. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Liste ist lang geworden. Im September 2025 behauptete ein ZDF-Korrespondent bei Markus Lanz, der erschossene US-Aktivist Charlie Kirk habe zur Steinigung Homosexueller aufgerufen – das Gegenteil war wahr, die Richtigstellung kam zäh und spät. Im Februar 2026 schnitt das „heute journal“ in einen Beitrag über die US-Behörde ICE ein KI-generiertes Sora-Video sowie eine Aufnahme aus dem Jahr 2022 in völlig falschem Kontext – ohne Kennzeichnung. Erst nach Empörung wurde der Beitrag stillschweigend nachbearbeitet. Im Juni 2026 schließlich unterstellte der Sender Elon Musk, er habe mit Blick auf die Krawalle in Belfast zur „Jagd auf Migranten“ aufgerufen. Auch das war falsch. Das ZDF strich die Passage, gab eine Unterlassungserklärung ab und nannte die eigene Formulierung kleinlaut „unpräzise und dadurch missverständlich“. Musk kündigte rechtliche Schritte an.

Diese Klage ist kein Einzelfall, sondern Teil einer juristischen Großwetterlage. Im Oktober 2025 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 5.24), dass Beitragszahler grundsätzlich gegen den Rundfunkbeitrag klagen können, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag zur Ausgewogenheit über längere Zeit grob verfehlt. Im April 2026 verhandelte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gleich sieben solcher Klagen. Sie wurden zwar abgewiesen – aber dass Bürger den Rechtsweg überhaupt beschreiten, zeigt, wie tief das Misstrauen sitzt. Bezeichnend ist auch die Gegenrichtung: ARD und ZDF zogen 2024 selbst nach Karlsruhe, um eine höhere Gebühr zu erzwingen. Erst die Öffentlichkeit anschwindeln, dann von ihr mehr Geld verlangen – das ist die Tonlage einer Institution, die ihren Kompass verloren hat.

Hier kommt der heikelste Punkt ins Spiel: Warum reagiert die Politik so milde? Weil die etablierten Parteien Teil des Problems sind. Sie sitzen über Rundfunk- und Verwaltungsräte mitten im System – schon 2014 rügte das Bundesverfassungsgericht den zu hohen staatlichen und parteipolitischen Einfluss beim ZDF. Wer Posten besetzt und Strukturen kontrolliert, profitiert von wohlwollender Begleitung. Hofberichterstattung ist kein Schimpfwort von Außenseitern, sondern die nüchterne Beschreibung eines Anreizsystems: Ein Sender, der das politische Establishment selten ernsthaft herausfordert, wird von ebendiesem Establishment geschützt. So erklärt sich, dass echte Reformen seit Jahren zerredet werden.

Man muss kein Feind des öffentlich-rechtlichen Gedankens sein, um zu sagen: Ein Apparat, der Falschmeldungen produziert, sich nur unter Druck korrigiert, niemanden zur Verantwortung zieht und von den Parteien gehätschelt wird, hat seinen Vertrauensvorschuss aufgebraucht. Wenn Reform an den eigenen Strukturen scheitert, dann gehört die radikalste Option ehrlich auf den Tisch: die Abschaffung in der heutigen Form. Nicht aus Trotz – sondern weil ein Sender, der niemandem mehr glaubwürdig dient, auch keine Zwangsgebühr mehr rechtfertigt.

Text: SVENSKI

Der KI-Faktencheck

Überwiegend stimmig

Fazit: Die meisten konkreten Beispiele und Gerichtsangaben sind durch Primärquellen oder etablierte Medien belegbar. Der Artikel überzieht jedoch an mehreren Stellen: Aus realen Fehlern wird ein systemisches Gesamturteil abgeleitet, ohne dafür belastbare Gesamtdaten vorzulegen.

Details anzeigen: 6 geprüfte Aussagen, Quellen und EinordnungDetails ausblenden

Daten und Fakten geprüft

  • Bestätigt:

    Das ZDF wird jährlich mit Milliarden aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Bestätigt

    Der ZDF-Haushaltsplan 2026 nennt Rundfunkbeiträge als größte Ertragsposition; die Tabelle weist 2.268,5 Mio. Euro aus. Damit ist die Aussage „Milliarden“ zutreffend. Quelle: zdf.de

  • Bestätigt:

    Ein ZDF-Korrespondent erweckte im September 2025 bei Markus Lanz fälschlich den Eindruck, Charlie Kirk habe zur Steinigung Homosexueller aufgerufen. Bestätigt

    ZDF selbst schreibt, in „Markus Lanz“ vom 11.09.2025 sei dieser Eindruck fälschlich entstanden. Kirk habe nicht ausdrücklich zur Steinigung Homosexueller aufgerufen. Quelle: zdfheute.de

  • Bestätigt:

    Das „heute journal“ verwendete im Februar 2026 in einem ICE-Beitrag ein Sora-KI-Video und eine Aufnahme von 2022 in falschem Kontext. Bestätigt

    ZDF bestätigte ein klar KI-generiertes Sora-Video ohne ZDF-Kennzeichnung und eine reale Aufnahme aus Florida 2022 in anderem Kontext. Das ZDF entschuldigte sich öffentlich am 17. Februar 2026. Quelle: zdfheute.de

  • Bestätigt:

    Das ZDF unterstellte Elon Musk im Juni 2026, er habe zu einer „Jagd auf Migranten“ aufgerufen; das ZDF strich die Passage und gab eine Unterlassungserklärung ab. Bestätigt

    Das ZDF bestätigte, dass Musk eine Unterlassungserklärung forderte; der Sender gab sie ab und entfernte die Passage. DWDL berichtete, Musk habe nicht zur „Jagd auf Migranten“ aufgerufen. Quelle: dwdl.de

  • Ungenau:

    Der Musk-Vorgang war zum Veröffentlichungszeitpunkt eine „Klage“ gegen das ZDF. Ungenau

    Belegt sind eine Ankündigung rechtlicher Schritte, eine anwaltliche Forderung und eine Unterlassungserklärung. Eine eingereichte Klage war in den gefundenen Quellen bis 20. Juni 2026 nicht belegt. Quelle: presseportal.zdf.de

  • Bestätigt:

    Das BVerwG entschied im Oktober 2025 zum Rundfunkbeitrag, und der VGH Baden-Württemberg wies im April 2026 sieben entsprechende Klagen ab. Bestätigt

    Das BVerwG-Urteil 6 C 5.24 stammt vom 15.10.2025. Der VGH Baden-Württemberg entschied am 14./15.04.2026 sieben Berufungsverfahren und wies die Berufungen zurück. Quelle: verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de

Andere Sichtweisen

Die genannten ZDF-Fehler und mehrere rechtliche Verfahren sind im Kern belegt. Irreführend verkürzt ist, dass daraus eine generelle Unausgewogenheit oder fehlende Reformfähigkeit abgeleitet wird; der VGH Baden-Württemberg sah im April 2026 keine evidenten regelmäßigen Defizite des Gesamtprogramms.

Machart

Der Text ist ein klarer Meinungsbeitrag mit stark wertender Sprache. Fakten und Bewertung sind teilweise vermischt, etwa bei Begriffen wie „anschwindeln“, „gehätschelt“ und „Hofberichterstattung“.

Automatisch erstellt von einer KI mit Websuche am 18. Oktober 2026. Der Check kann Fehler enthalten und ersetzt keine redaktionelle Prüfung. Meinungen und Wertungen werden nicht als richtig oder falsch bewertet. So prüfen wir

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